Arbeitsrecht Dortmund

Das Arbeitsrecht ist meist sehr komplex und für den normalen Bürger schwer verständlich. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sehe ich es als meine Aufgabe, meinen Mandanten und Mandantinnen aus Dortmund und Umgebung in verschieden Sachverhalten Hilfe zu leisten.

Unter Berücksichtigung der neusten Gesetze berate und vertrete ich Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen, von der Kündigung des Arbeitsverhältnis über Abmahnungen, Befristungen und Aufhebungsverträgen bis zu sonstigen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt Marcus Spiralski

Arbeitsverträge

Eine anwaltliche Prüfung von Arbeitsverträgen (befristete oder unbefristete) von Seiten des Arbeitgebers empfehle ich ausdrücklich. So können Formulierungen, die zu späteren Streitigkeiten führen könnten, vermieden werden. Arbeitgebern kann ich dahingehend bereits im Vorfeld beim Aufsetzen eines rechtssicheren Arbeitsvertrags behilflich sein.

Rechtsanwalt Marcus Spiralski

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Sie sind gekündigt worden? Kündigungen werden im Arbeitsrecht vielfach behandelt. Hierbei ist es für den Arbeitnehmer wichtig, schnell und gezielt zu reagieren, wenn die Kündigung überraschend kommt. In diesem Fall sind Sie gut beraten, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ich vertrete Sie rechtlich, egal ob Sie fristlos, fristgemäß, betriebsbedingt, aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen gekündigt worden sind. Dazu prüfe ich, ob der allgemeine oder der besondere Kündigungsschutz für Sie greift.

Ein bestehender Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt in Form einer Kündigung beendet werden. So kann ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein. Kontaktieren Sie mich hierfür gerne!

Rechtsanwalt Marcus Spiralski

Bestehendes Arbeitsverhältnis

Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfordern manchmal das Hinzuziehen eines Anwaltes für Arbeitsrecht. Entstehen können Streitigkeiten bei der Frage, ob eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers bei vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers vorliegt, bei der Gewährung von Urlaub, Erkrankungen während des Urlaubs und im Zuge der Haftung des Arbeitnehmers für von ihm angerichtete Sach- und Vermögensschäden beim Arbeitgeber.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich schon vielen Mandanten und Mandantinnen in solchen Fällen Beistand geleistet. Gerne informiere ich Sie über Ihre Rechte rund um ein bestehendes Arbeitsverhältnis.